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Diskussion Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Eine Genesung reicht ebenso wenig wie ein Antigen-Test. Darauf hat sich die Regierung verständigt. Zudem ist der „Grüne Pass“ ab 15. August nur gültig, wenn die zweite Immunisierung vollzogen ist. Schließlich bleibt die Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entgegen ursprünglichen Planungen aufrecht. Verkündet wurde die Einigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Donnerstagabend per Aussendung. Dem vorausgegangen war die Sitzung einer Taskforce mit Vertretern mehrere Ministerin und dem Landeshauptleute-Vorsitzland Tirol.
AustriaViennaWienMikhail-wagnerThomas-szekeresClub-tyroleanYoungGovernment-hasMinisters-wolfgangHad-been-precededExperts-haveJust-spicesImpfangebot für Junge erhöhen
Mückstein setzte am Donnerstag auch einen - der APA vorliegenden - Brief an die
Landesgesundheitsräte mit dem Ersuchen ab, zusätzliche Impfmöglichkeiten für Junge zur Verfügung zu stellen: Mobile Impfboxen,
Schwerpunktationen in Gemeinden mit niedriger Durchimpfungsrate oder
Angebote an beliebten Treffpunkten werden vom Ressortchef empfohlen.
Tempo ist aus Sicht des Ministers nötig, denn die Experten sagten, dass sich das uns verbleibende Zeitfenster, die Pandemie mit gelinderen
Mitteln in Schach zu halten zu schließen beginnt , heißt es in dem
Schreiben.
Das Drängen auf schärfere Maßnahmen war folgerichtig
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