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München -
Ein klitzekleines Wort auf einem Produkt des Discounters führte zu einem Zoff mit den Franzosen: „Champagner”. Champagner ist ein Luxusgetränk – und ein europaweit geschützter Begriff. Das hat nun Konsequenzen für ein mit Champagner veredeltes Aldi-Tiefkühleis. Die Franzosen haben eiskalt gegen Aldi gesiegt.
Aldi: Discounter kassiert herbe Schlappe in Eis-Streit
Franzosen klagten gegen Aldi wegen „Champagner Sorbet”
Champagnerhersteller haben sich durchgesetzt
Ein Champagnereis darf nicht „Champagner” heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die ehedem von Aldi Süd verkaufte Eissorte „Champagner Sorbet” haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die in Mülheim an der Ruhr sitzende deutsche Supermarktkette durchgesetzt.
Prozess um „Champagner Sorbet - Franzosen siegen gegen Aldi
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Streit um Name von Tiefkühleis: Aldi verliert Prozess um das Champagner Sorbet gegen die Franzosen
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