21.07.2021, 04:43 Käufer können zwar über die Instandhaltungsrücklage nicht verfügen - sie wird aber dennoch in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Foto: dpa Berlin Wer eine Eigentumswohnung kauft, erhält oft auch einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese wird dann in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Sparen kann man aber an anderer Stelle. );}
Wer eine Immobilie nebst Inventar kauft, sollte dies im Kaufvertrag sorgfältig aufschlüsseln oder in einem extra Vertrag vereinbaren. Das kann sich bei der Grunderwerbsteuer lohnen , so Klocke.
Denn für mitverkaufte Möbel, zum Beispiel Einbauküchen oder Markisen, deren Wert im Vertrag gesondert ausgewiesen wird, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
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