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Finanzen Erschienen am 21.07.2021 Käufer können zwar über die Instandhaltungsrücklage nicht verfügen - sie wird aber dennoch in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Foto: Christin Klose
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Wer eine Eigentumswohnung kauft, erhält oft auch einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese wird dann in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Sparen kann man aber an anderer Stelle.
BerlinGermanyFiscal-court-cologneWho-buysProperty-alongProperty-ownersTakeover-of-theDowner-firstபெர்லின்ஜெர்மனிஹூ-வாங்குகிறது21.07.2021, 04:43 Käufer können zwar über die Instandhaltungsrücklage nicht verfügen - sie wird aber dennoch in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Foto: dpa Berlin Wer eine Eigentumswohnung kauft, erhält oft auch einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese wird dann in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Sparen kann man aber an anderer Stelle.
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Wer eine Immobilie nebst Inventar kauft, sollte dies im Kaufvertrag sorgfältig aufschlüsseln oder in einem extra Vertrag vereinbaren. "Das kann sich bei der Grunderwerbsteuer lohnen", so Klocke.
Denn für mitverkaufte Möbel, zum Beispiel Einbauküchen oder Markisen, deren Wert im Vertrag gesondert ausgewiesen wird, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
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