EU-Rechnungshof: Für Umweltschäden zahlen zu oft die Steuerzahler
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen das Verursacherprinzip im Umweltrecht stärken, fordert der EU-Rechnungshof. Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass viel zu häufig die Steuerzahler für Umweltschäden zur Kasse gebeten werden.
Bei Umweltschäden gilt eigentlich das Verursacherprinzip: Wer den Schaden verursacht, muss auch die damit verbundenen Kosten tragen. Dies ist in der EU jedoch nicht immer der Fall, wie der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht festhält. Das Verursacherprinzip werde in der Umweltpolitik der EU zwar generell berücksichtigt, es decke jedoch noch nicht alle Bereiche ab. Außerdem werde es in den einzelnen Bereichen und den einzelnen Mitgliedstaaten uneinheitlich angewandt. Deshalb müssten für Sanierungsmaßnahmen immer wieder die Steuerzahler und nicht die Verursacher der Schäden aufkommen.