Kabelgebühren auf Mieter umlegen?
Hintergrund für die heutige Entscheidung am BGH ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn ga...