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Agrifood Brief: Farm to Fork is dead, long live the strategic dialogue!

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Lebensmittel - Gesetz soll Bauern vor Marktmacht des Handels schützen

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Wechsel - Nöchlinger Strasser neuer Melker ÖVP-Bezirkschef

Nach 14 Jahren an der Spitze stellte sich Karl Moser nicht mehr der Wahl. Als Nachfolger wählten die Delegierten Bauernbundpräsident Georg Strasser.

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Börse Express - Konsument*innen an Ministerin: Wer Solidarität einfordert, muss auch selbst solidarisch sein!

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Windkraft als Chance für Bauern

Bis 2030 soll Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie stammen. Windräder schaffen nun für Landwirte und für den Tourismus neue Möglichkeiten.

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Kommission startet Finalisierung der Biodiversitätsstrategie | Tiroler Tageszeitung Online


Diskussion
Mit einer Biodiversitätsstrategie soll der teilweise dramatische Verlust von Tier- und Pflanzenarten samt ihrem Lebensraum aufgehalten werden. „Die Liste der gefährdeten Arten soll kürzer werden“, definierte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ein Ziel bis 2030. Der Handlungsbedarf ist groß, in einem günstigen Zustand sind nur noch „18 Prozent der Lebensraumtypen und 14 Prozent der Arten“, erläuterte Stefan Schindler vom Umweltbundesamt am Mittwoch.
Österreich zählt zwar mit rund 68.000 Arten, davon rund 45.000 Tierarten, etwa 40.000 davon Insekten zu den artenreichsten Ländern Mitteleuropas und fast 600 Tierarten und an die 150 Pflanzenarten kommen nur hier vor. Aber ein Blick auf die Rote Liste der gefährdeten Arten zeigt, dass ungefähr 50 Prozent davon gefährdet sind, „bei den Amphibien sind es sogar 100“, so Schindler bei einer Pressekonferenz, und von den 270 Vogelarten in Österreich weisen ein Viertel einen negativen Populationstrend auf. Als Ursache für diese Misere nannte der Experte für biologische Vielfalt vor allem Landnutzungsänderungen. Neben den totalen Verlusten aufgrund von Flächenfraß als Resultat von Straßenbau und Zersiedelung nannte er die „Zerschneidung der Lebensräume“, wie auch der Einfluss des Klimawandels, der immer stärker werde. „Die Arten wandern nordwärts oder in höhere Lagen“, wobei diese enden wollend sind.

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Wolf in Tirol: Abschuss bleibt „letztes Mittel" | Tiroler Tageszeitung Online


Diskussion (3)
Bis ein so genanntes auffälliges Tier geschossen werden darf, müssen nach wie vor eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.
© iStock
Innsbruck – Der Weg zu einer Entnahme von so genannten auffälligen Wölfen und Bären war bisher juristisch ein weiter – und wird es auch künftig bleiben, betont der grüne Landwirtschaftssprecher LA Georg Kaltschmid. Wie berichtet, hatte sich die schwarz-grüne Landesregierung auf die Ernennung eines weisungsfreien und unabhängigen „Kuratoriums Wolf/Bär/Luchs“ geeinigt, das bei Bedarf über das weitere Vorgehen bei auffälligen Tieren entscheidet.
„Die Entnahme ist und bleibt das letzte Mittel. Daran führt juristisch kein Weg vorbei“, erklärt Kaltschmid und skizziert das künftige Vorgehen. Im ersten Schritt ist vorgesehen, dass ein Riss durch den Amtstierarzt begutachtet wird. Ergeben sich Hinweise auf einen Wolf oder Bären und ist es in diesem Gebiet bereits vermehrt zu Rissen gekommen, kann der Amtstierarzt sich an das Kuratorium wenden. Im zweiten Schritt prüft dann das Kuratorium auf Basis sämtlicher Informationen, ob die Risse auf ein bestimmtes Tier zurückzuführen sind und ob es sich dahingehend um ein auffälliges Verhalten handelt. „Auf Basis dieser Erhebungen kann das Kuratorium daraufhin eine Empfehlung aussprechen, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen. In Frage kommen eine Besenderung, Vergrämung und als letzte Möglichkeit die Entnahme des Tieres, abhängig von der Auffälligkeit, die das Tier an den Tag legt“, erklärt Kaltschmid die dritte Stufe. Ebenfalls könne das Kuratorium feststellen, ob Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. In Schritt vier dient die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung in weiterer Folge als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Schritt fünf: Gegen den Bescheid stehen Rechtsmittel zur Verfügung – etwa durch anerkannte Umweltorganisationen. Wird der Beschwerde stattgegeben, könne keine Entnahme durchgeführt werden. „Die gelinderen Mittel der FFH-Richtlinie sind also weiterhin vollumfänglich der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bewegen“, sagt LA Kaltschmid.

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Georg Strasser als Bauernbundpräsident wiedergewählt

Georg Strasser als Bauernbundpräsident wiedergewählt
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