Bundestagswahl: Bundesverfassungsgericht billigt Wahlrechtsreform
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag von Grünen, FDP und Linken ab
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Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag von Grünen, FDP und Linken ab
Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden, urteilte jetzt das Verfassungsgericht.
Karlsruhe hat den Antrag abgelehnt, mit dem FDP, Grüne und Linke die beschlossene Reform des Wahlrechts kippen wollten.
Am Sonnabend beginnt in Leipzig der Wettlauf um die besten öffentlichen Werbeplätze zur Bundestagswahl. Was erwartet die Leipzigerinnen und Leipziger in den sechs Wochen bis zur Wahl am 26. September? Was haben die Parteien geplant – und wie viel Geld steht ihnen zur Verfügung? Ein Überblick.
FDP, Linke und Grüne halten das aktuelle Wahlgesetz für verfassungswidrig. Nun haben die Richter entschieden. Worum es geht - und wie es weitergeht.