OVG: Beschwerde gegen Testpflicht an Schulen erfolgreich
OVG: Beschwerde gegen Testpflicht an Schulen erfolgreich Hamburgs Corona-Inzidenz ist zurzeit niedrig, doch nach der Rückkehr aus den Sommerferien sollen sich alle Schüler wieder regelmäßig testen lassen. Dagegen ist Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich, hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt. Von dpa Abbildungen der Justitia an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht. Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild Hamburg - In einem Rechtsstreit um die Corona-Testpflicht an Schulen hat die Hamburger Schulbehörde eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Die Rich...