Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof entscheidet, dass täuschen,  tricksen und abkassieren tatsächlich eine Straftat ist  ...
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof entscheidet, dass täuschen, tricksen und abkassieren tatsächlich eine Straftat ist ... 29.07.21, 05:55 Uhr | Von dpa Einer der verurteilten Aktienhändler im Landgericht Bonn. Er und ein Kollege waren angeklagt, mit Cum-Ex-Geschäften von 2006 bis 2011 einen Steuerschaden von über 440 Millionen Euro verursacht zu haben. dpa/Marius Becker Der Dreistigkeit, dem Steuerzahler Milliarden von Euro aus der Tasche zu ziehen, folgte eine Frechheit: Zwei ehemalige Börsenhändler waren in Revision gegangen, weil sie wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zu ...