Die juristische Presseschau vom 27. August 2021: Bebauungsplan von Datteln IV unwirksam / AfD kann gewählte Posten nicht einklagen / Präsenzunterricht ist Pflicht
OVG NRW erklärte Bebauungsplan des Kohlemeilers Datteln IV für unwirksam. BayVerfGH hält AfD-Klage zur Wahl ins Verfassungsschutz-Kontrollgremium für unzulässig. Schüler:innen haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht.