Rechtsexpertin: "Kanzler darf bei ÖBAG-Aufsichtsräten mitreden"
pocket KURIER: Die Bürger glauben, dass in die Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen nur Politik-Spezln kommen, siehe U-Ausschuss und Chats... Susanne Kalss: Der Eigentümer muss sich auf loyale Vertrauenspersonen verlassen können, die natürlich fachlich geeignet und integer sein müssen. Auch ein privater Eigentümer wählt Personen aus, denen er vertraut. Aber ein Aufsichtsrat ist doch ausschließlich dem Unternehmen verpflichtet, oder? Das ist kein Widerspruch. Aufsichtsräte haben primär das Unternehmensinteresse zu vertreten, aber es ist legitim, dass der Eigentümer trotzdem Person...