Oberstudienräte am Gymnasium müssen in regulärer Arbeitszeit mehr schaffen
Mit der Beförderung fallen zusätzliche Aufgaben in Leitung oder Verwaltung an: Gymnasiale Oberstudienräte haben dafür laut Oberverwaltungsgericht Niedersachsen keinen Anspruch auf Ausgleich bei der Unterrichtszeit.