Einschränkung von Trauergästen war „unverhältnismäßig" | Tiroler Tageszeitung Online – Nachrichten von jetzt!
Diskussion Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Entscheidungen über Beschwerden im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen getroffen. In den meisten Fällen wurden die Anträge zurückgewiesen oder es wurde die beklagte Maßnahme für gerechtfertigt befunden. Stattgegeben hat der VfGH einer Beschwerde über die Corona-Beschränkungen bei Begräbnissen. Die Beschränkung auf 50 Teilnehmer war unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter. Auswirkungen hat diese Entscheidung freilich keine mehr. Die zweite Covid-Notmaßnahmenverordnung, in der diese - nun für verfassungswidrig erklär...